News vom Sonntag, 05.11.2006 00:00

New Partypics online

Nach dem anstrengenden Wochenende könnt Ihr nun endlich auf der Bildergalerie unter "Fasnetseröffnung Bingen 06" die neuesten Bilder sehen.
  
News vom Sonntag, 04.12.2005 19:00

New Partypics online !!

Was lange währt wird endlich (online) Die Bilder von Ummendorf und Bingen sind nun endlich im Netz. Ich bedanke mich beim Back Loop Team für die Bilder und auch für die Mitarbeit an den Job`s.
  
News vom Dienstag, 01.11.2005 19:30

Vollmondparty

Nein, das ist kein echter Vollmond, das ist die neue Deko Kreation von JeBo Events.
Täuschend echt war der 1,70 m durchmesser Vollmond zum ersten mal im Einsatz bei gleichnamiger Party in Ahlen.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit den Veranstaltern und DJ Danhall und freuen uns auf das hoffentliche nächste mal.
  
News vom Dienstag, 05.07.2005 00:00

JeBo on Stage

Kaum ne Atempause gab`s am vergangenen Wochenende bei JeBo-Events. Wir danken den Veranstaltern des PG Abiballs und den Machern des Summer Night Festivals in Laupheim. Besonders die Promoaktion auf dem Truck war echt ne geniale Sache und hat SUPER Spass gebracht !!
  
News vom Montag, 09.05.2005 20:10

Neue Partypics Online !!

Endlich gibt`s wider neue Partypics auf unserer Homepage. Wir hoffen das sie euch gefallen ! Wir fanden die Partys jedenfalls super. Ein großes Lob an die Veranstalter des Burgfestes und ein großes Dankeschön an das Back-Loop Team, wir sehen uns hoffentlich 2006 wieder.
  
News vom Donnerstag, 17.02.2005 00:00

Die Sommerschaumpartys heute schon buchen und sparen !!

Es ist nass, aber doch kein Wasser ! weiß und doch kein schnee ! und für nichtschwimmer geeignet, unsere Schaumpartys sind immer wieder der Partyspass schlechthin.
Die Komplette " Snow and Summer" für schlappe 999,-EUR als Frühbucherangebot bis spätestens 30.04.05 buchen.
Incl. Schaummaschine / PA-Anlage / Lightshow / DJ und LJ / Transport / auf & abbau
  
News vom Donnerstag, 17.02.2005 00:00

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. JeBo Events
Inh. Günter Boback

§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingung wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag erst und ausschließlich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen 5 Tagen widersprochen wird. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am zustande kommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3
Leistungsfristen die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat sorge dafür zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.
Die Helfer müssen volljährig sein und dürfen nicht angetrunken sein. Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen bzw. pro nicht gestelltem Helfer werden dem Vermieter 70,00,- EUR in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, dass die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.

Die Vereinbarten Abhol und Rücklieferzeiten sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung werden pro angefangenem Miettag 50% der Mietsumme in Rechnung gestellt.
Änderungen der Logistikvereinbarungen können nur nach ausdrücklichem Einverständnis des Vermieters berücksichtigt werden.

Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, dass die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnissen vorliegen.
Der Kunde haftet dafür, daß die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei der Erstellung des Zeitplanes bei uns erfragt werden kann.

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß unbefugte Personen vom Back-Stage- Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf und Abbauphase dafür, daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.
Sollte der Aufbau für uns durch Gründe, die vom Kunden verursacht werden, wesentlich erschwert sein, haben wir das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An und Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit der Anlagen aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.

§ 5
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraums beträgt die Entschädigung Pauschal 35 %. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50 % und dei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65 %. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweiße nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung geschuldet.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweißen, daß uns im Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. wir keine höheren Aufwendungen hatten, oder es durch anderen Einsatz unserer Arbeitskräfte und Anlagen unterlassen haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.




§ 6 Haftung

Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Kunde haftet für abhanden kommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlagen durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, daß die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen
und Fahrzeuge und Verletzungen unseres Personals.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Biberach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen am nächsten kommenden Vereinbarung treffen.

§ 6 Besondere Vereinbarungen

Film und Fotoaufnahmen

Der Mieter erklärt sich dazu einverstanden das auf der Veranstaltung bei der das Vermietete Equiptment zum Einsatz kommt Film und Fotoaufnahmen gemacht werden die zu Werbezwecken genutzt und veröffentlicht werden.
Auserdem gewährt der Mieter dem Vermieter freien Zugang zum Bühnenbereich und kostenloser Eintritt.

Catering

Pro Helfer und Techniker werden mindestens eine warme Mahlzeit und mindestens 3 Getränke a 0,5 Liter gestellt.

Auftrag & Auftragsbestätigung

Als Auftrag gilt eine Unterschrift des Mieters auf dem dafür vorgesehenen Feld des Angebotes. Als Auftragsbestätigung gilt eine Unterschrift des Vermieters auf dem dafür vorgesehenen Feld des Angebotes.

Ersatzlampen

Bei Bedarf können die mitgelieferten Ersatzlampen eingesetzt werden, jedoch müssen die defekten Lampen zurückgegeben werden. Nicht retournierte Lampen werden dem Mieter zum Neupreis in Rechnung gestellt.


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